Römische Kleinkinder wurden trotz gesetzlicher Normen betrauert: Neue Beweise aus York

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Jüngste archäologische Entdeckungen in York, England, stellen lang gehegte Annahmen über römische Trauerpraktiken in Frage. Im Gegensatz zu historischen Aufzeichnungen, die darauf hindeuten, dass Säuglinge unter einem Jahr nicht betrauert werden sollten, haben Forscher Beweise dafür gefunden, dass sogar Neugeborene aufwändige Bestattungen erhielten, die der römischen Elite vorbehalten waren. Dieser Befund verdeutlicht die Diskrepanz zwischen offiziellen Gesetzestexten und den emotionalen Realitäten römischer Familien.

Gipsbestattungen offenbaren unerwartete Trauer

Die von der University of York und dem York Museums Trust durchgeführte Untersuchung konzentriert sich auf seltene „Gipsbestattungen“, bei denen die Körper von flüssigem Gips umgeben waren, einer gipsähnlichen Substanz, die mit der Zeit aushärtete. Früher dachte man, dass diese Bestattungen ausschließlich Erwachsenen vorbehalten seien, heute sind es mindestens sieben Kinder, von denen drei jünger als vier Monate waren.

Die Praxis selbst ist ungewöhnlich : Körper wurden in Sarkophage (Stein oder Blei) gelegt und dann mit flüssigem Gips überflutet, bevor dieser erstarrte. Dadurch sind Details der Kleidung erhalten geblieben, die auf einen hohen sozialen Status hinweisen.

Widersprüche zwischen Recht und Praxis

Römische Rechtsquellen weisen darauf hin, dass der Tod von Säuglingen so häufig vorkam, dass eine öffentliche Trauer nicht gerechtfertigt war. Die Archäologin Maureen Carroll argumentiert jedoch, dass diese Einschränkung nur für öffentliche Trauerbekundungen und nicht für private Gefühle gelte. „Sie hatten keinen Einfluss auf Gefühle wie Trauer oder das Verlustgefühl, das die überlebende Familie im privaten Kreis empfand und zum Ausdruck brachte“, erklärt sie.

Aufwändige Bestattungen zeigen Zuneigung

Ein markantes Beispiel ist ein Neugeborenes, das 1892 mit einem Umhang aus lila gefärbter Wolle begraben wurde, der mit Goldfäden verziert war. Die Stoffabdrücke sind noch heute sichtbar und markieren die einzige Gipsbestattung, die gefärbte Textilien enthielt. Dies deutet darauf hin, dass sogar Kleinkinder mit Ehrfurcht und Kosten behandelt wurden.

In einem anderen Fall wurde ein etwa vier Monate altes Kind zwischen zwei Erwachsenen, möglicherweise Familienmitgliedern, begraben. Ein junges Mädchen (7–9 Jahre alt) wurde mit Schmuck, Schuhen und sogar den Knochen eines Haustierhuhns begraben, was auf eine tiefe persönliche Verbindung hindeutet. Scans zeigen, dass sie vor ihrem Tod möglicherweise an einer längeren Krankheit gelitten hat.

Laufende Analyse sucht nach weiteren Erkenntnissen

Forscher analysieren nun die Gipshülle auf Duftstoffe wie Weihrauch und testen außerdem den violetten Farbstoff (möglicherweise aus Murex-Schnecken) und Goldfäden. Diese detaillierte Untersuchung könnte mehr über Bestattungsrituale und die für diese Zeremonien aufgewendeten wirtschaftlichen Ressourcen aufdecken.

Diese Entdeckungen zeigen, dass römische Rechtstexte, die oft von älteren Männern verfasst wurden, die gelebten Erfahrungen von Familien nicht widerspiegelten. Die Beweise bestätigen, dass selbst in einer Gesellschaft mit hoher Kindersterblichkeit Kinder geschätzt und betrauert wurden, was der Vorstellung widerspricht, dass die Römer den Tod von Säuglingen beiläufig abgetan haben.

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